BRIGHT HEARTS DINNER

WAS?
Benefiz-Dinner für schwer kranke Kinder und deren Familien mit Rahmenprogramm
- Dinner im Garten des Rückensturm-Nestes bis 80 Personen
- 2-Gänge Menü der Wunschwerk GmbH
- Vorspeisen: Silvanersüppchen / Gemischter Salat
- Hauptspeisen: Schweinemedaillon mit Spätzle / Involtini vom Hähnchen / Gefüllte Pasta
- 2-Gänge Menü der Wunschwerk GmbH
- Begleitung des Dinners mit Live-Gesang von Vera Bäckmann
- Eiswagen von Eis Stephan
- Kuchen und Getränke gegen Spende
- Infostände
- Jonas hilft e. V.
- Holzwägelchen
- Lebenshilfe Würzburg e. V.
- Auslage Buch "Superhelden sterben nicht"
- Workshops
- Kindertattoos mit Zeitlos-Schön-Kosmetik
- Bemalen kleiner Leinwände
- Auftritt des Limonadenchors
- Bastelstation von Bastelbuddy
- Torwandschießen
- Dart
- Mini-Flohmarkt
DINNER-TICKETS:
Das BRIGHT HEARTS DINNER im Garten des Rückensturm-Nests ist kostenfrei für Familien mit schwer kranken, chronisch kranken oder behinderten Kindern – denn ihr seid der Grund, warum es diesen besonderen Ort gibt.
Kinder bis 12 Jahre haben generell freien Eintritt, unabhängig von ihrer Gesundheitssituation. Bitte trotzdem anmelden!
Alle anderen Teilnehmer des Dinners zahlen 35,- € exkl. Getränke, um das Projekt "Rückensturm-Nest" langfristig zu unterstützen.
80 Tickets verfügbar.
Tickets per Mail erhältlich unter info@rueckensturm.de.
RAHMENPROGRAMM:
Alle Workshops und Infostände sind kostenlos oder gegen eine freiwillige Spende zugänglich – auch unabhängig vom Dinner.
Ihr könnt also jederzeit vorbeikommen, euch informieren, mitmachen und Teil dieses besonderen Tages sein – ganz ohne Anmeldung zum Abendessen.
WANN?
27.09.2025
Einlass ab 14:00 Uhr (Kuchen, Stände, Workshops, ...)
Beginn Dinner 17:00 Uhr
WO?
Rückensturm-Nest
Kaspar-Schnetter-Straße 34
97222 Rimpar
Disclaimer:
Diese Veranstaltung wird mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsrichtlinien durchgeführt. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass die volle Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Kinder bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten liegt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die den Kindern während der Veranstaltung widerfahren.